Extremismusklausel Adé?

Liebe Freundinnen und Freunde,

in populistischer Manier hatte CDU-Familienministerin Kristina Schröder die sogenannte Extremismusklausel ins Spiel gebracht und gegen breiten Protest durchgesetzt. Diese vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend eingeführte schriftliche Einverständniserklärung muss von jedem Träger und jeder Initiative unterschrieben werden, die Bundesfördermittel für die Arbeit gegen Rechtsextremismus erhalten wollen. Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Träger, nur mit solchen Partnern und Referenten zusammenzuarbeiten, die sich der Bundesdeutschen Demokratie verpflichtet fühlen.

Das klingt zwar harmlos, ist im Detail aber nur mit demokratieschädlichen Mitteln umzusetzen: Denn wer sich der Demokratie verpflichtet fühlt und wer nicht, sollen die Träger über den Verfassungsschutz erfahren und deren Empfehlung folgen. Wer gegen Rechtsextremismus aktiv werden will wird so indirekt verpflichtet, seine Partnerorganisationen zu bespitzeln und mit einem Geheimdienst zusammenzuarbeiten. Dieser Misstrauensvorschuss der Verwaltung gegenüber demokratischen Initiativen hat für breite Empörung gesorgt.

Das Verwaltungsgericht Dresden erklärt diese Extremismusklausel nun in Gänze für rechtswidrig. Das Alternative Kultur- und Bildungszentrum (AKuBiZ e.V.) aus Pirna hatte dagegen geklagt, nachdem der Verein für einen bereits bewilligten Antrag im Rahmen des Bundesprogrammes "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" die zwielichtige Erklärung unterzeichnen sollte.

Bereits im November 2010 lehnte das AKuBiZ den "Sächsischen Förderpreis für Demokratie" ab. Denn auch dafür hätte die Klausel unterzeichnet werden müssen. Dass sie zu dem Zeitpunkt bundesweit noch nicht eingeführt wurde, hinderte Sachsens CDU nicht daran, die Verleihung an die Bespitzelungserklärung zu koppeln.

Auch Brandenburger Träger und Initiativen, die durch Kofinanzierungen indirekt Bundesmittel erhalten, sind von der Klausel betroffen. Offen bleibt, wie viele Brandenburger Projekte aufgrund dieser populistischen CDU-Iniative keine Förderung bekamen und so verhindert wurden. Mir persönlich sind mehrere Fälle bekannt, in denen lokale Initiativen aus unserem Brandenburg keine Mittel aus Fördertöpfen bekamen, weil sie die Klausel nicht unterschreiben wollten und ihrem demokratischen Gewissen treu bleiben wollten.

Viele Grüße aus dem sommerlichen Potsdam,
Eure Gisela Müller

Link zum Bericht des AKuBiZ: http://www.akubiz.de/index.php/Pressemitteilungen/verwaltungsgericht-dresden-erklaert-extremismusklausel-fuer-komplett-rechtswidrig.html