Jugendbildung ist keine Aufgabe des Geheimdienstes - Glückwunsch Brandenburger Landesjugendring!
Es ist jetzt gut 24 Jahre her, da skandierten viele meiner ehemaligen Parteifreunde von der Brandenburger CDU „Stasi in die Produktion“. Wir haben gemeinsam dafür gestritten, dass Geheimdienste nicht mehr alle Lebensbereiche durchdringen. Und erst recht wollten wir für die Zukunft verhindern, dass unsere Kinder, ob nun in der Schule oder im Sportverein, jemals wieder damit rechnen müssen von Geheimdienstmitarbeitern ins Visier genommen zu werden. Und dennoch setzt sich mein alter Parteifreund Heiko Homburg seit Jahren als leitender Verfassungsschutzmitarbeiter persönlich dafür ein und organisiert „Informationsveranstaltungen“, „Aufklärungsdiskussionen“ oder „Planspiele“ für seine Geheimdienstkollegen mit Brandenburger Schülern und Auszubildenden. Ich bin vielfache Großmutter und ich frage alle, die selber Kinder haben: Wer von euch kann sich sicher sein zu wissen, mit welcher Absicht Geheimdienstler unbedingt mit unseren Kindern reden wollen? Ich traue Leuten, die ihre Akten vernichten wenn ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ansteht, nicht über den Weg. Warum sollte ich die gleichen Leute dann an meine Enkel lassen?
Doch trotz des Rückfalls in vergangen geglaubte Zeiten gibt es auch noch gute Nachrichten.
Der Brandenburger Landesjugendring hat im Februar 2014 einen Beschluss gefasst: „Jugendbildung ist keine Aufgabe des Geheimdienstes“. Darin schreiben die Jugendfreunde: „Pädagogische Anforderungen wie nachvollziehbare und hinterfragbare Inhalte, überprüfbare Quellen oder angstfreie Lernatmosphäre stehen im Widerspruch zum Ansatz und Interesse eines Geheimdienstes. Die Arbeitsweisen und Quellen eines Geheimdienstes unterliegen der Geheimhaltung. Seine Ausrichtung unterliegt keiner demokratischen und erst recht keiner pädagogisch-fachlichen Kontrolle. Aufgrund seiner gesellschaftlichen Sonderrolle als staatliches Sicherheitsorgan ist der Verfassungsschutz weder ein eigenständiger Bildungsakteur noch ein gleichberechtigter zivilgesellschaftlicher „Partner“, sondern vielmehr ein „Fremdkörper“ in einer offenen Gesellschaft. Das ergibt sich aus den Sonderbefugnissen des Verfassungsschutzes:
- als Nachrichtendienst darf die Behörde sich in einer Weise Zugang zur Privatsphäre der Bevölkerung verschaffen, wie dies sonst niemand zugestanden wird.
- die Behörde arbeitet mit Informationen, deren Quellen auf Grund von Geheimhaltung im dunklen gehalten werden müssen. Für die Wissenschaften und Bildung ist der Verfassungsschutz deshalb nicht einsatzfähig, da er keine Auskunft über die Quellen seiner Informationen geben kann.“
Und sie geben die Empfehlung „…dass keine gemeinsamen geplanten Veranstaltungen der politischen Jugendbildung stattfinden. Die Daten von Teamer_innen, Teilnehmer_innen o. ä. dürfen nicht weitergegeben werden. Bei Verwendung von Informationsmaterialien des Verfassungsschutzes ist ein kritischer Umgang mit diesen zu fördern.“
Das sollten sich alle im Land zu Herzen nehmen, die in der Schule, in der Ausbildung oder im Freizeitbereich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Gegen jede Manipulation. Ich will starke und selbstbewusste Enkel.
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p_ha_140228_Anlage 3_Beschluss_Jugendbildung ist keine Aufgabe des Verfassungsschutzes.pdf | 143.33 KB |